Allgemeine






Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Garantiebedingungen

Vitosec Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Garantiebedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Kaufverträge der

Vitosec Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG

Am Listholze 50
30177 Hannover
Deutschland

nachfolgend „VITOSEC“ genannt.

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Geschäftsbedingungen.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn VITOSEC ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.


2. Bestellungen und Vertragsschluss

Bestellungen können über den zuständigen Vertriebsmitarbeiter, über unseren Onlineshop sowie telefonisch oder per E-Mail aufgegeben werden.

Telefon: 0511 / 89989829

E-Mail: info@vitosec.com

Angebote von VITOSEC sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung, durch Bereitstellung bzw. Übergabe der Ware oder durch Versand der Ware zustande.


3. Geschäfts- und Servicezeiten

Unsere regulären Geschäftszeiten sind:

Montag bis Donnerstag: 09:30 bis 18:00 Uhr

Freitag: 09:30 bis 16:00 Uhr

Abweichende Öffnungs-, Lager- und Servicezeiten können gesondert bekannt gegeben werden.


4. Preise und Produktinformationen

Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Maßgeblich für eine Bestellung sind die Preise der jeweiligen Auftragsbestätigung.

Preisangaben in Preislisten, Katalogen, Webseiten, Werbeunterlagen oder sonstigen Veröffentlichungen können für zukünftige Bestellungen jederzeit geändert werden.

Bereits verbindlich bestätigte Bestellungen bleiben von späteren Preisänderungen unberührt.

Technische Daten, Abbildungen, Produktbeschreibungen und sonstige Angaben in Katalogen, Preislisten oder auf der Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Irrtümer, Schreibfehler sowie technische Änderungen des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit dadurch die vereinbarte Beschaffenheit des Produkts nicht wesentlich verändert wird.


5. Kundenkonto und Registrierung

Die Registrierung bei VITOSEC ist ausschließlich für Geschäftskunden vorgesehen.

Zur Eröffnung eines Kundenkontos sind die von VITOSEC verlangten Unternehmens- und Kontaktdaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

VITOSEC ist berechtigt, die angegebenen Unternehmensdaten sowie die Unternehmereigenschaft des Kunden zu überprüfen.

Nach erfolgreicher Prüfung kann dem Kunden ein persönlicher Ansprechpartner sowie ein Zugang zum Geschäftskundenbereich bzw. Onlineshop eingerichtet werden.

Ein Anspruch auf Einrichtung eines Kundenkontos oder Gewährung bestimmter Einkaufskonditionen besteht nicht.


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Vorkasse

Soweit Vorkasse vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung auf eines der von VITOSEC angegebenen Geschäftskonten.

Die Ware wird grundsätzlich nach vollständigem Zahlungseingang zur Lieferung freigegeben.

Als Zahlungseingang gilt die Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrags auf dem Konto von VITOSEC.

Auf Wunsch kann der Kunde einen Überweisungsbeleg übermitteln. Dieser ersetzt jedoch nicht den tatsächlichen Zahlungseingang.

6.2 Kauf auf Rechnung / Zahlungsziel

Eine Lieferung auf Rechnung oder mit Zahlungsziel bedarf einer vorherigen Freigabe durch VITOSEC.

VITOSEC kann hierzu insbesondere eine Bonitätsprüfung durchführen und ein individuelles Kreditlimit festlegen.

Die Freigabe kann insbesondere von der bisherigen Geschäftsbeziehung, dem Bestell- bzw. Rechnungsvolumen und der Bonität des Kunden abhängig gemacht werden.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Kreditlimit oder Zahlungsziel besteht nicht.

VITOSEC ist berechtigt, eingeräumte Kreditlimits oder Zahlungsziele bei berechtigtem Interesse für zukünftige Bestellungen anzupassen oder zu widerrufen.

6.3 SEPA-Lastschrift

Bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren erteilt der Kunde VITOSEC ein entsprechendes SEPA-Mandat.

Entstehende Kosten aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift können dem Kunden in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.


7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, werden Entgeltforderungen während des Verzugs mit neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verzinst.

VITOSEC ist darüber hinaus berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale sowie einen nachweislich entstandenen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei bestehenden Zahlungsrückständen kann VITOSEC weitere Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten oder von Vorkasse abhängig machen.


8. Versand und Versandkosten

Bestellungen innerhalb Deutschlands werden ab einem Netto-Warenwert von 500,00 € und einem Versandgewicht von bis zu 20 kg versandkostenfrei geliefert, sofern nicht aufgrund von Sperrgut, Palettenversand, Gefahrgut oder sonstigen besonderen Versandbedingungen abweichende Kosten entstehen.

Bei Bestellungen unterhalb eines Netto-Warenwertes von 500,00 € fallen Versandkosten an. Die jeweils geltenden Versandkosten werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung bzw. im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Bestellprozess mitgeteilt.

Versandkosten für Sperrgut, Palettenversand, Expresslieferungen sowie Lieferungen außerhalb Deutschlands werden individuell berechnet und dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Versendung der Ware auf den Kunden über, sobald VITOSEC die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Versanddienstleister übergeben hat, soweit gesetzlich zulässig.


9. Abholung im Lager

Bestellte Ware kann nach vorheriger Bestätigung bei VITOSEC abgeholt werden.

Die regulären Abholzeiten sind:

Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr.

Eine Abholung sollte mindestens zwei Stunden vorher mit dem zuständigen Ansprechpartner abgestimmt werden.

Bei Abholung gelten grundsätzlich die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Ohne eingeräumtes Zahlungsziel oder Kreditlimit erfolgt die Herausgabe der Ware erst nach vollständigem Zahlungseingang.


10. Lieferung und Lieferzeiten

Der Versand innerhalb Deutschlands erfolgt in der Regel über DHL, UPS oder einen vergleichbaren Transportdienstleister.

Lagernde Ware wird üblicherweise kurzfristig versendet. Bestellungen, die an Werktagen vor 15:00 Uhr eingehen, können abhängig von Warenverfügbarkeit und Zahlungsstatus noch am selben Werktag bearbeitet werden.

Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern ein Liefertermin nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurde.

VITOSEC haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf Umständen beruhen, die VITOSEC nicht zu vertreten hat, insbesondere auf Verzögerungen bei Transportdienstleistern, höherer Gewalt, Streiks, behördlichen Maßnahmen oder vergleichbaren Ereignissen.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

Zölle, Einfuhrabgaben, lokale Steuern und vergleichbare Kosten bei Lieferungen ins Ausland trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wurde.


11. Untersuchungs- und Rügepflicht

Soweit es sich für beide Vertragsparteien um ein Handelsgeschäft handelt, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.

Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Transportschäden, Mengenabweichungen und erkennbare Mängel zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich an VITOSEC zu melden.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

Die gesetzlichen Rechte bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben unberührt.


12. Reklamationen, Rücksendungen und Reparaturen

Rücksendungen sollen grundsätzlich vorab mit dem zuständigen Vertriebsmitarbeiter oder der Serviceabteilung abgestimmt werden.

VITOSEC kann für die Bearbeitung eine RMA- oder Vorgangsnummer vergeben.

Die Ware ist, soweit möglich, vollständig einschließlich Zubehör und mit geeigneter Transportverpackung zurückzusenden.

Originalverpackungen dürfen nicht als unmittelbare Versandverpackung verwendet, beschriftet oder mit Versandaufklebern versehen werden.

12.1 Versandkosten bei Reklamationen

Der Kunde trägt zunächst die Kosten der Einsendung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Wird ein von VITOSEC zu vertretender bzw. von der Garantie erfasster Mangel bestätigt, erfolgt die weitere Abwicklung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den nachfolgenden Garantiebedingungen.

Wird bei der technischen Prüfung festgestellt, dass kein Fehler vorliegt oder der Fehler nicht von den gesetzlichen Mängelrechten bzw. der freiwilligen Garantie erfasst wird, kann VITOSEC angemessene Prüf- und Rücksendekosten berechnen, sofern der Kunde hierauf vorab hingewiesen wurde.


13. Gesetzliche Mängelrechte und freiwillige VITOSEC-Garantie

13.1 Gesetzliche Mängelrechte

Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben durch eine zusätzlich gewährte Garantie grundsätzlich unberührt.

Bei Vorliegen eines Mangels ist VITOSEC im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

Die gesetzlichen Vorschriften zur Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB bleiben unberührt, soweit diese auf das jeweilige Geschäft Anwendung finden.

13.2 Freiwillige 2-Jahres-Garantie

Zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gewährt VITOSEC gegenüber seinem unmittelbaren Vertragspartner für entsprechend gekennzeichnete Neuwaren eine freiwillige Garantie von 2 Jahren ab Rechnungsdatum auf Herstellungs- und Materialfehler.

Die Garantie gilt ausschließlich für Produkte, die unmittelbar bei VITOSEC erworben wurden.

Im berechtigten Garantiefall ist VITOSEC nach eigener Wahl berechtigt,

  • das Produkt zu reparieren,
  • gegen ein technisch gleichwertiges Produkt auszutauschen oder
  • eine andere angemessene Garantieleistung zu erbringen.

Die Garantie umfasst grundsätzlich die für Reparatur oder Austausch erforderlichen Teile und Arbeitsleistungen.

13.3 Von der freiwilligen Garantie ausgenommene Produkte

Von der freiwilligen VITOSEC-2-Jahres-Garantie ausgenommen sind insbesondere:

  • Batterien und Akkumulatoren,
  • Festplatten und sonstige verschleißabhängige Datenträger,
  • optische Laufwerke,
  • Monitore und Displays, soweit hierfür abweichende Herstellergarantiebedingungen gelten,
  • Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien.

Für diese Produkte gelten die gesetzlichen Mängelrechte sowie gegebenenfalls die jeweiligen Herstellergarantiebedingungen.

13.4 Ausschluss der freiwilligen Garantie

Die freiwillige Garantie besteht insbesondere nicht bei Schäden aufgrund von:

  • unsachgemäßer Installation,
  • unsachgemäßer Bedienung oder Verwendung,
  • mechanischer Beschädigung oder Sturz,
  • Überspannung oder Blitzschlag,
  • Feuchtigkeit, Wasser oder sonstigen nicht bestimmungsgemäßen Umwelteinflüssen,
  • Verwendung außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Spezifikationen,
  • nicht autorisierten technischen Veränderungen,
  • Verwendung ungeeigneter Netzteile, Zubehörteile oder Fremdkomponenten,
  • Installation ungeeigneter oder nicht freigegebener Firmware,
  • unsachgemäß durchgeführten Firmware- oder Softwareänderungen,
  • äußerer Gewalteinwirkung.

Ein Garantieausschluss setzt voraus, dass der jeweilige Umstand für den eingetretenen Schaden ursächlich war.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.


14. Freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware

Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht für Geschäftskunden besteht grundsätzlich nicht.

VITOSEC kann jedoch mangelfreie Standard-Lagerware innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung freiwillig zurücknehmen.

Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich:

  • vorherige Zustimmung von VITOSEC,
  • vollständige und unbeschädigte Ware,
  • vollständiges Zubehör,
  • einwandfreie und unbeschädigte Originalverpackung,
  • Wiederverkaufsfähigkeit der Ware.

Ein Anspruch auf freiwillige Rücknahme besteht nicht.

Nach Ablauf von 10 Kalendertagen kann VITOSEC einer Rücknahme im Einzelfall zustimmen.

Abhängig von Zustand, Alter, Verpackung und Wiederverkaufsfähigkeit der Ware kann hierfür eine Wiedereinlagerungs- bzw. Bearbeitungsgebühr vereinbart werden. Die Höhe wird dem Kunden vor Annahme der Rücksendung mitgeteilt.

Von der freiwilligen Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Sonderbestellungen,
  • individuell konfigurierte Produkte,
  • speziell für den Kunden beschaffte Waren,
  • kundenspezifisch programmierte oder bearbeitete Produkte,
  • geöffnete oder aktivierte Softwarelizenzen,
  • sonstige nicht mehr als Neuware verkaufsfähige Produkte.

Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.


15. Sonderbestellungen

Produkte, die nicht zum regulären Lager- oder Standardsortiment von VITOSEC gehören und speziell für einen Kunden beschafft werden, gelten als Sonderbestellungen.

Bei Sonderbestellungen kann VITOSEC eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes verlangen.

Nach verbindlicher Beauftragung bzw. nachdem VITOSEC seinerseits die Ware beim Lieferanten bestellt hat, ist eine Stornierung durch den Kunden grundsätzlich ausgeschlossen.

Eine Rücknahme oder Stornierung kann nur nach ausdrücklicher Zustimmung von VITOSEC erfolgen.

Kann VITOSEC eine Sonderbestellung aus einem von VITOSEC zu vertretenden Grund nicht erfüllen, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden einschließlich eines Anspruchs auf Rückzahlung bereits geleisteter Beträge unberührt.


16. Technische Unterstützung und Dienstleistungen

Werden technische Dienstleistungen, Inbetriebnahmen, Programmierungen, Fernwartungen oder Vor-Ort-Unterstützungen durch VITOSEC erbracht, werden diese nach den jeweils vereinbarten oder zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Servicekonditionen berechnet.

Bei Vor-Ort-Einsätzen können insbesondere folgende Kosten berechnet werden:

  • Arbeitszeit,
  • Fahrtzeit,
  • Fahrtkosten,
  • Übernachtungskosten,
  • erforderliche Reise- und Nebenkosten.

Die konkreten Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.


17. Leih-, Test- und bereitgestelltes Material

Material, das einem Kunden leihweise, zu Testzwecken oder zur vorübergehenden Verwendung überlassen wurde, bleibt Eigentum von VITOSEC.

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist dieses Material innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben.

Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist VITOSEC nach vorheriger Aufforderung berechtigt, das Material entsprechend der getroffenen Vereinbarung in Rechnung zu stellen.

Beschädigtes, unvollständiges oder nicht mehr ordnungsgemäß verkaufsfähiges Material kann entsprechend dem entstandenen Schaden berechnet werden.


18. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum von VITOSEC, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen.

Bei Zahlungsverzug oder sonstiger erheblicher Vertragsverletzung gelten die gesetzlichen Rechte von VITOSEC.


19. Haftung

VITOSEC haftet uneingeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts,
  • im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet VITOSEC nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für den Verlust von Daten haftet VITOSEC nur, soweit der Verlust durch VITOSEC verursacht wurde und der Kunde angemessene und übliche Datensicherungsmaßnahmen durchgeführt hat.


20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit gesetzlich zulässig.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hannover Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.

VITOSEC bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.


21. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

VITOSEC behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Verträge zu ändern.

Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses einbezogenen Geschäftsbedingungen.


22. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Vitosec Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG

Am Listholze 50
30177 Hannover
Deutschland
Telefon: 0511 / 89989829

E-Mail: info@vitosec.com